Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SwissMotoRent (Motorradvermietung)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen SwissMotoRent, Wallisellen (ZH), Schweiz (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Motorrädern und Zubehör.
Mit der Buchung bzw. Nutzung eines Motorrads akzeptiert der Mieter diese AGB.
2. Rolle von SwissMotoRent
SwissMotoRent betreibt eine Plattform zur Vermittlung und Vermietung von Motorrädern.
Je nach Angebot kann SwissMotoRent selbst Vermieter sein oder ein privater Anbieter bzw. Händler als Vermieter auftreten. Der jeweilige Vermieter wird im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung eindeutig ausgewiesen.
Wird ein Motorrad von einem privaten Anbieter oder Händler angeboten, kommt der Mietvertrag grundsätzlich direkt zwischen dem Mieter und diesem Anbieter zustande. SwissMotoRent übernimmt in diesem Fall die Rolle der Vermittlungsplattform.
Soweit gesetzlich zulässig übernimmt SwissMotoRent keine Haftung für Ansprüche aus Mietverhältnissen zwischen Mieter und externen Anbietern.
3. Voraussetzungen für die Miete
Der Mieter bestätigt, im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie A (oder A2, falls passend) zu sein, das Mindestalter sowie allfällige Probezeit-Vorgaben gemäss Schweizer Recht zu erfüllen sowie körperlich und geistig fahrtüchtig zu sein.
Der Führerausweis ist bei der Übergabe vorzulegen. SwissMotoRent behält sich das Recht vor, eine Vermietung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten.
Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Gebühren gemäss Punkt 9 „Verspätete Rückgabe“ erhoben werden.
5. Mietpreis & Kaution
Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Buchung.
Zusätzlich wird eine Kaution erhoben, deren Höhe vor Mietbeginn festgelegt wird. Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden, Selbstbehalten, Bussen, Verspätungen oder fehlendem Zubehör.
Eine Rückerstattung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemässer Rückgabe des Motorrads.
6. Nutzung des Motorrads
- Das Motorrad darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs ist untersagt.
- Das Motorrad darf nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss geführt werden.
Der Mieter verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und gesetzeskonformen Nutzung des Motorrads.
7. Versicherung & Haftung
Die Motorräder sind haftpflicht- und teilkasko oder vollkaskoversichert.
- Der Mieter haftet insbesondere für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Der Mieter haftet für Schäden an Reifen, Felgen, Kupplung, Kette, Bremsen, Spiegel, Verschalung...usw.
- Der Mieter haftet für den Verlust von Schlüsseln oder Zubehör.
- Der Mieter haftet für Bussen sowie Verwaltungs- oder Strafkosten während der Mietdauer.
Im Schadenfall ist SwissMotoRent unverzüglich zu informieren. Bei Unfällen ist zusätzlich die Polizei zu benachrichtigen.
8. Wartung & Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, sichtbare Mängel oder Schäden sofort zu melden.
Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.
9. Verspätete Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Motorrad zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
- Bis 60 Minuten Verspätung: CHF 50.–, sofern ein nachfolgender Kunde beeinträchtigt wird.
- Verspätung ohne Beeinträchtigung eines nachfolgenden Kunden: CHF 20.– pro angefangene Stunde.
- Bei erheblichen Verspätungen kann zusätzlich eine angemessene Entschädigung oder der Mietpreis eines weiteren Tages verrechnet werden.
SwissMotoRent ist über absehbare Verspätungen so früh wie möglich zu informieren.
10. Kraftstoff
Das Motorrad ist mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückzugeben wie bei der Übergabe.
Der Kraftstoffstand wird im Übergabeprotokoll festgehalten. Wird das Motorrad mit geringerem Kraftstoffstand zurückgegeben, kann SwissMotoRent den fehlenden Kraftstoff zuzüglich einer Servicepauschale von CHF 30.– berechnen.
11. Reinigung
Das Motorrad ist in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.
Normale Verschmutzungen durch übliche Nutzung sind akzeptiert. Bei starker Verschmutzung (z. B. Schlamm, Offroad-Schmutz oder stark verschmutzte Felgen) kann eine Reinigungspauschale von CHF 30.– bis CHF 80.– erhoben werden.
12. Selbstbehalt bei Schäden
Im Schadenfall haftet der Mieter bis zur Höhe des im Mietvertrag festgelegten Selbstbehalts der Kaskoversicherung.
Bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Verhalten, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Verstoss gegen diese AGB kann der Mieter für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.
13. Bussen und Verkehrsverstösse
Der Mieter ist für sämtliche Verkehrsverstösse, Parkbussen, Radar- oder Verwaltungsgebühren während der Mietdauer verantwortlich.
SwissMotoRent ist berechtigt, die entsprechenden Lenkerdaten an Behörden weiterzugeben. Zusätzlich kann eine Administrationsgebühr von CHF 30.– pro Fall erhoben werden.
14. Rennstrecken und Trainings
Die Nutzung des Motorrads auf Rennstrecken oder bei Fahrsicherheitstrainings ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Vermieters erlaubt.
Schäden, die bei solchen Veranstaltungen entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und werden vollständig dem Mieter belastet.
15. Auslandfahrten
Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Mieter ist verpflichtet, sich über gesetzliche Bestimmungen und Versicherungsbedingungen im Ausland zu informieren.
16. Stornierung
- Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn: kostenlos
- 48–24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) behandelt.
18. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Wallisellen, Kanton Zürich.
Stand: Januar 2026 – SwissMotoRent, Wallisellen (ZH)